Bebauungspläne
Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne. Für sie sowie für die örtlichen Bauvorschriften werden Verfahren durchgeführt. Hierzu sieht das Baugesetzbuch (BauGB) zwei Stufen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit in diesen Verfahren vor:
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung und alle aktuellen Informationen zu den laufenden Verfahren und die rechtskräftigen Bebauungspläne.
Aktuelle Bebauungspläne in Beteiligungsverfahren
Frühzeitige Beteiligung
Zweckverband Eichwald
Auslegung des Bebauungsplans "Westerweiterung Industrie- und Gewerbepark Eichwald im Zeitraum vom 21.01 - 22.02.2019
Teil 1 Planzeichnung - Vorentwurf
Teil 2 Textliche Festsetzung - Vorentwurf
Teil 3 Begründung - Vorentwurf
Veröffentlicht am 18.01.2019
Öffentliche Auslegung
Derzeit findet keine öffentliche Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB statt
Sollten sich während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.2) sowie der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen (§ 4 Abs.2 BauGB) planungsrelevante Änderungen ergeben, ist eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Bebauungsplan der Innenentwicklung mit Satzung über örtliche Bauvorschriften -
Kurze Straße, Seepfad Querstraße
Planzeichnung
Textteil
Rechtskräftig seit 28.11.2018
Kontakt
Steffen Schurr
Von-Koenig-Straße 17
3. OG, Zimmer 3.03
Telefon: 07147 28-150
Fax: 07147 28-153
E-Mail: s.schurr@sachsenheim.de
Kontakt
Ellen Schlotterbeck
Von-Koenig-Straße 17
3. OG, Zimmer 3.05
Telefon: 07147 28-155
Fax: 07147 28-153
E-Mail: e.schlotterbeck@sachsenheim.de