Städtebauförderung im Stadtgebiet
Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Der Gemeinderat hat beschlossen, im Stadtkern von Großsachsenheim und im alten Ortskern von Kleinsachsenheim private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu bezuschussen. Damit sollen weitere Anreize für Gebäudeeigentümer geschaffen werden, um ihre Gebäude instandzusetzen, den heutigen Erfordernissen anzupassen und das Ortsbild zu verbessern.
- Die Abgrenzung der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete ergibt sich aus den weiter unten auf dieser Seite abrufbaren Lageplänen.
- Eine Beschreibung der Maßnahmen und ein qualifizierter Kostenvoranschlag sind erforderlich.
- Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt und beschieden sein. Es ist eine vorherige Sanierungsberatung durch die Landsiedlung und die Stadt und der Abschluss einer Sanierungsvereinbarung erforderlich, damit eine sanierungskonforme Durchführung sicher gestellt ist.
- Die Maßnahmen sollten jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres abgeschlossen sein und abgerechnet werden.
- Bewilligungen sind begrenzt auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Stadt. Ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht.

"Stadtkern III" Großsachsenheim
Lageplan mit der Abgrenzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes
Förderrichtlinien

"Ortskern" Kleinsachsenheim
Verfahren ist abgeschlossen und kann nicht mehr beantragt werden.
Kontakt
Steffen Schurr
Wasserschloss, Äußerer Schloßhof 5
2. OG, Zimmer 2.05
Telefon: 07147 28 150
Fax: 07147 28 153
E-Mail: s.schurr@sachsenheim.de