Unterkünfte gesucht!

Unterkünfte: Sachsenheim sucht dringend Angebote!

Unterkünfte: Sachsenheim sucht dringend Angebote!
Sie bieten eine Unterkunft für geflüchtete Menschen an, dann melden Sie sich.

Bitte melden Sie sich, sofern Sie ein Unterkunftsangebot haben oder der Stadt Wohnraum – Wohnungen, Wohngebäude, Fremdenzimmer, Ferienwohnungen oder zur Unterbringung geeignete Gewerberäume o.ä. – zur Anmietung zur Verfügung stellen können.

Es werden weiterhin dringend Unterkünfte gesucht!

 

Falls Sie Wohnraum zur Anmietung anbieten können, füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus und senden es an ordnung@sachsenheim.de oder alternativ per Post an:

Stadt Sachsenheim, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Äußerer Schloßhof 3, 74343 Sachsenheim.

 

Formular für ein Wohnraumangebot

 

FAQ´s zu Wohnraumangebote für Geflüchtete

FAQ´s zu Wohnraumangebote für Geflüchtete
© Fotolia.com/Tim
Häufig gestellte Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt!

 

Sie haben eine Wohnung/ein Wohngebäude/eine Halle und könnten sich vorstellen, diese/s für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen?

Im Folgenden haben wir für Sie einige Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt und bedanken uns bereits bei Ihnen für ihre Bereitschaft zur Vermietung.

 

Wer mietet?

Die Stadt Sachsenheim tritt als Mieter auf, es sei denn, der Vermieter wünscht eine andere Regelung.

 

Kann befristet vermietet werden?

Selbstverständlich.

 

Wie hoch ist die Miete?

Wir orientieren uns bei den Mietpreisen an den ortsüblichen Vergleichsmieten. Diese ermitteln wir im Einzelfall an Hand des Mietspiegels der Stadt Bietigheim-Bissingen, angepasst an den jeweiligen Stadtteil.

 

Wer zahlt die Betriebskosten und Heizung?

Angemessene Heiz- und Betriebskosten werden selbstverständlich pünktlich und zuverlässig übernommen.

 

Muss die Wohnung möbliert sein?

Nein.

 

Muss eine Küche vorhanden sein?

Eine einfache Küche sollte vorhanden sein.

 

In welchem Zustand muss die Wohnung sein?

Wir freuen uns auch über Angebote, die sich auf sehr einfachen Wohnraum beziehen, jedoch muss jedes Zimmer beheizbar sein. Elektrische Anlagen und Geräte müssen den aktuellen Sicherheitsanfordernissen entsprechen.

 

Welche Unterlagen von der Wohnung brauchen wir?

Wir benötigen einen aktuellen Grundriss der Wohnung, denn wir sind unter anderem dazu verpflichtet, brandschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

 

Wer kommt für mögliche Schäden auf?

Die Stadt Sachsenheim tritt als zuverlässiger Partner in alle mietverträglichen Pflichten ein – im Schadensfall sorgt sie selbstverständlich für Wiederherstellung des Zustandes der Wohnung zum Vertragsende.

 

Gibt es Ansprechpartner bei der Stadt, wenn ich vermieten möchte?

Wenden Sie sich an die Stadt Sachsenheim, Team Bürgerservice, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Tel. 07147 / 28-301, E-Mail: ordnung@sachsenheim.de.

 

Gibt es einen Ansprechpartner bei Problemen mit dem Mieter bzw. Bewohner?

Ja, es gibt einen Ansprechpartner, den wir Ihnen bei Abschluss des Mietvertrages nennen werden. Die Bewohner erhalten in der Anfangszeit Unterstützung und Begleitung bei sozialen Belangen.

Unterkünfte des Landes

Unterkünfte des Landes
Können Flüchtlinge nicht privat unterkommen, wenden Sie sich bitte an die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA).

Diese sind durchgängig geöffnet und befinden sich in Baden-Württemberg an folgenden Standorten:

 

Karlsruhe (Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe)
Sigmaringen (Binger Straße 28, 72488 Sigmaringen)
Freiburg (Müllheimer Straße 7, 79115 Freiburg)
Ellwangen (Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen)
 
Dies ist eine erste kurzzeitige Unterbringung. Von der Landeserstaufnahmeeinrichtung werden die Flüchtlinge dann auf Unterkünfte in ganz Baden-Württemberg verteilt.

Kontakt

Beatrix Philipp
Verwaltungsbau, Äußerer Schloßhof 3
1. OG, Zimmer 1.11

Telefon: 07147 28 186

Fax: 07147 28 147

E-Mail: b.philipp@sachsenheim.de