Landesfamilienpass

Der Landesfamilienpass kann beim Bürgerservice und auf den Verwaltungsstellen der Stadt Sachsenheim oder online beim Serviceportal des Landes beantragt werden.

Inhaber dieses Passes erhalten Vergünstigungen bei vielen Museen, Freizeitparks, Schlössern, Parks und sonstigen Einrichtungen des Landes. Bitte beachten Sie, dass ein Landesfamilienpass nur noch bei einem gemeinsamen Hauptwohnsitz der Eltern und Kinder ausgestellt werden kann. 

Online Antrag stellen:

 

Den Landesfamilienpass können Sie ganz einfach über das Serviceportal Baden-Württemberg

ONLINE beantragen.

 

Die Gutscheinmarken werden Ihnen nach dem Antrag zugesandt.

Persönlichen Antrag stellen:

 

Den Landesfamilienpass können Sie beim Bürgerservice oder bei den Verwaltungsstellen der Stadtverwaltung während der Sprechzeiten beantragen.

 

Die Gutscheinmarken erhalten Sie dann direkt von der Stadt.

 

 

Informationen zum Landesfamilienpass

Der Antrag auf einen Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Bitte beachten Sie,

dass ein Landesfamilienpass nur noch bei einem gemeinsamen Hauptwohnsitz der Eltern und Kinder ausgestellt werden kann.

 

Berechtigt sind:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern oder gleichgestellten Kindern (z.B. Pflegekindern), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Mit der Änderung können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass

eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich. Im Landesfamilienpass ist die „Berechtigte Person“ mit

Anschrift, sowie weitere „Begleitpersonen“ und die Kinder mit Namen und Geburtsjahr einzutragen. Bei Änderungen ist ein neuer Landesfamiliepass zu beantragen und ggf. auszustellen.

 

Wenn von der neuen Möglichkeit, weitere Begleitpersonen einzutragen, kein Gebrauch gemacht werden soll, braucht kein neuer Pass ausgestellt zu werden. Der neue Pass ist hingegen beim Eintrag weiterer Begleitpersonen neu auszustellen.

 

Die im Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration vom 24. November 2017 (Az: 21-5045. 3-001/3) festgelegten Vorraussetzungen für den Bezug des Landesfamilienpasses gelten unverändert fort.

 

Bei Verlust darf ein neuer Pass augestellt werden, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da diese ein bargeldwerter Vorteil ist.

Vergünstigungen mit dem Landesfamilienpass

Inhaber dieses Passes erhalten Vergünstigungen bei vielen Museen, Freizeitparks, Schlössern, Parks und sonstigen Einrichtungen des Landes.

 

Die Schlösserverwaltung (SSG) hat eine Vielzahl von Flyern zu den einzelnen Objekten, sowie eine Übersichtskarte auf ihrer Homepage  zum Download als pdf-Dokumente veröffentlicht. Dort finden Sie auch eine Liste aller Objekte der SSG, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.

 

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration sind unter „Soziales“ „Familie“ „Leistungen“ „Landesfamilienpass“ eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Zudem ein Informationsblatt in weiteren Sprachen, das bei Bedarf heruntergeladen werden kann.

Für Sie eine Auswahl an weitern Links zu Einrichtungen, bei denen Sie Vergünstigungen mit dem Ladesfamilienpass erhalten:

Kontakt

Bürgerservice
Äußerer Schloßhof 3
Zimmer 0.01

Telefon: 07147 28-0

Fax: 07147 28-149

E-Mail: buergerservice@sachsenheim.de