Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

Kontakt

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als:

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte
  • Mit Nachweis der Berechtigung (Vollmacht) z.B. Makler

Eine Vollmacht, wenn Sie nicht selbst Eigentümer sind.

Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

keine

Richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Sachsenheim.

keinen

Weitere Informationen finden Sie unter "Gut beraten zu Bau und Eigentum" auf der Seite Bauinformationen

04.05.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet. 
Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Sachsenheim sind

  • Frau Sylvia Brose für Groß- und Kleinsachsenheim 
  • Frau Inga Frank für das Kirbachtal (Hohenhaslach, Spielberg, Ochsenbach, Häfnerhaslach)

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