Gut beraten zu Bau und Eigentum

Sie planen einen Neubau/Umbau oder möchten ein Grundstück oder Eigentum in Sachsenheim erwerben? Dann finden Sie auf dieser Seite nützliche Informationen rund um das Thema "Bauen in Sachsenheim" sowie den entsprechenden Kontakt für Ihre Anliegen und eine Übersicht aller Dienstleistungen und externer Behörden.

Kurz zusammengefasst:
Wenn Sie Auskünfte zu einer Bauakte benötigen oder eine Bauakte einsehen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an bauen(at)sachsenheim.de oder stellen Sie einen schriftlichen Antrag. Bitte beachten Sie, dass für Auskünfte und Einsichtnahmen je nach Aufwand Gebühren erhoben werden.

Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:

  • Adresse des Baugrundstücks
  • Flurstücksnummer
  • Nachweis Ihrer Berechtigung (z. B. Vollmacht)

Vertiefende Informationen:
Finden Sie unter der kommunalen Leistung "Bebauungsplan einsehen"

Die Stadt Sachsenheim ist eine Kommune ohne eigene Baurechtszuständigkeit. 

Die baurechtlichen Verfahren auf der Gemarkung Sachsenheim werden in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ludwigsburg als untere Baurechtsbehörde durchgeführt.

Die Aufgaben der Stadt Sachsenheim beschränken sich dabei auf die Durchführung der Angrenzerbenachrichtigung (sofern erforderlich) und die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen für Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen oder für Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans durch den Technischen Ausschuss des Gemeinderats. Die gesammelten Einwendungen der Angrenzer werden zusammen mit der Stellungnahme der Stadt an das Landratsamt Ludwigsburg zur weiteren Bearbeitung gesendet.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge ausschließlich elektronisch in Textform direkt bei der Unteren Baurechtsbehörde des Landratsamts Ludwigsburg eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Verfahren sowie die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts Ludwigsburg.

Für die Stadt Sachsenheim zuständig sind:

  • Baurecht: Herr Kurmies, Telefon: 07141 144-43495
  • Bauverständige: Frau Stiegler, Telefon: 07141 144-43845
  • Baukontrolle: Herr Zundel, Telefon: 07141 144-43303
  • Brandschutz: Herr Fanz, Telefon: 07141 144-47719
  • Standsicherheit baulicher Anlagen und Tragwerksplanung: Frau Steichele, Telefon: 07141 144-42141 und Herr Schönek, Telefon: 07141 144-47708

Landratsamt Ludwigsburg - Untere Baurechtsbehörde

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Nachbargrundstücke auf Veranlassung des Landratsamts Ludwigsburg über das Bauvorhaben informiert.

Nach Erhalt der Benachrichtigung haben die Angrenzerinnen und Angrenzer die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ihre Einwendungen oder Stellungnahmen einzureichen. Diese können digital oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Alle Informationen finden Sie unter der kommunalen Leistung "Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen"

Kurz zusammengefasst:
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

Wann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

  • Wenn Sie eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln verkaufen möchten
  • wenn Se eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen möchten

Vertiefende Informationen:
Finden Sie unter der kommunalen Leistung "Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen"

Wissenswertes | FAQ´s

Einen Grundbuchauszug erhalten Sie bei der Grundbucheinsichtsstelle im Bürgerservice der Stadt Sachsenheim. Die Grundbucheinsichtsstelle ist eine reine Auskunftsstelle und übernimmt keine Aufgaben des Grundbuchamtes.

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Ute Fiechtner
Bürgerservice
Telefon: 07147 28-116
E-Mail: grundbucheinsicht(at)sachsenheim.de

Personen mit berechtigtem Interesse können Einsicht ins elektronische Grundbuch nehmen sowie unbeglaubigte und beglaubigte Grundbuchausdrucke fertigen lassen.
Bitte bachten Sie, dass eine Bearbeitung nur mit Vorlage eines Antrages | PDF und nur nach Terminvereinbarung möglich ist.

Gebühren:

  • Einsichtnahmen sind gebührenfrei
  • pro Grundbuchauszug unbeglaubigt beträgt die Gebühr: 10,00 €
  • pro Grundbuchauszug beglaubigt beträgt die Gebühr: 20,00 €

Im November 2015 wurde im Zuge der landesweiten Notariats- und Grundbuchamtsreform des Grundbuchamt in Sachsenheim aufgehoben und die Zuständigkeit auf das Grundbuchamt beim Amtsgericht Heilbronn übertragen.

Amtsgericht Heilbronn
-Grundbuchamt-
Bahnhofstraße 3
74072 Heilbronn
Telefon: 0049 7131 3898 500
E-Mail: poststelle(at)gbaheilbronn.justiz.bwl.de

Die Einsichtnahme in die Grundakten ist nur über das Grundbuchamt beim Amtsgericht Heilbronn oder alternativ auch direkt beim Grundbuchzentralarchiv in Kornwstheim. Die Grundakten enthalten alle Urkunden und Schriftstücke, die mit dem zugehörigen Grundbuch zusammenhängen wie zum Beispiel Kaufverträge, Teilungserklärungen, Eintragungsbewillligungen und ähnliches.

Grundbuchzentralarchiv
Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
Telefon: +49 7154 17820 500
E-Mail: gbza(at)la-bw.de

Rechtskräftige Bebauungspläne und Bebauungspläne im Planverfahren finden Sie auf der Seite Planen und Bauen. Darüber hinaus können die Bebauungspläne beim Team Stadtentwicklung und Bauen während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einen Lageplan/Katasterauszug für ein Grundstück erhalten Sie direkt beim Landratsamt Ludwigsburg. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür ein berechtigtes Interesse vorweisen müssen.

Ob auf Ihrem Grundstück Baulasten eingetragen sind können Sie beim  Team Stadtentwicklung und Bauen  erfragen. Hier erhalten Sie gegebenfalls auch einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.

Zur kommunalen Dienstleistung Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Es steht Ihnen frei, ob Sie ein Bodengutachten in Auftrag geben wollen. Für einzelne Bebauungspläne wurden bereits seitens der Stadt Bodengutachten in Auftrag gegeben.

Gerne können Sie beim Team Stadtentwicklung und Bauen anfragen, ob es für den für Sie maßgeblichen Bebauungsplan ein solches gibt.

Auskünfte zu den in einem Neubaugebiet vorhandenen Energieträgern erhalten Sie beim Team Infrastruktur und Umwelt.

Gleiches gilt für Informationen über die verlegten Telekommunikationsmedien. Bei älteren, bestehenden Baugebieten müssen Sie sich direkt an die jeweiligen Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter wenden.

Diese Informationen sind hier demnächst zu finden.