Wozu dient die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen die Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Aufteilung ihrer Immobilie in Eigentumswohnungen. Innerhalb eines Gebäudes erfolgt die bauliche Trennung durch die Decken und Wände der jeweiligen Wohnung (Abgeschlossenheit). Jede als abgeschlossen geltende Wohneinheit muss über einen eigenen abschließbaren Zugang, eine Küche und ein Badezimmer verfügen.
Räume außerhalb eines abgeschlossenen Bereichs, wie zum Beispiel Speicher- oder Kellerräume sowie dauerhaft gekennzeichnete Garagenstellplätze, können in die Abgeschlossenheitsbescheinigung einbezogen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese eindeutig der abgeschlossenen Wohneinheit zugeordnet werden können.
Fazit: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so voneinander getrennt sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren.
Welche rechtliche Bedeutung hat die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Voraussetzung für die Eintragung von Miteigentumsanteilen in das Grundbuch. Zudem ist sie ein elementares Dokument für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum. Die rechtliche Grundlage für die Bescheinigung der Abgeschlossenheit bilden § 3 Absatz 2 und § 7 Absatz 4 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vom 15. März 1951.
Unser Tipp für Sie:
- Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen
- Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung