Elektronische Kommunikation

Die Stadtverwaltung Sachsenheim bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung. 
Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation § 1 Abs. 1 LVwVfG für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz. 
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

Rahmenbedingungen

Die Stadtverwaltung Sachsenheim stellt folgende elektronische Zugänge zur Verfügung:

Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns per einfacher E-Mail schicken: info(at)sachsenheim.de oder über das unten stehende Kontaktformular.

Rechtsbehelfe und formgebundene Anträge per einfacher E-Mail (das heißt E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) sind unzulässig und haben keine rechtliche Wirkung.

Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
    Stadt Sachsenheim
    Safe-ID: DE.Justiz.44c3eaab-e9e4-42d3-84f5-e57d1a6df696.afca

  • E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an post(at)sachsenheim.de 

Einzelheiten zum Empfangen von elektronischen Rechnungen finden Sie hier

Kontaktformular

Anrede


*) Pflichtfeld

Allgemeine Informationen

Möchten Sie elektronische Nachrichten mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung Sachsenheim versenden, beachten Sie bitte, dass nur folgende Dateiformate empfangen werden:

  • .pdf
  • .txt
  • .xlsx
  • .tif
  • .docx
  • .jpg

Es dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros und/oder aktiver Inhalt) verwendet werden. Verwenden Sie nicht aufgeführte abweichende Dateiformate oder ausführbare Programme, wird die Nachricht nicht übermittelt.

Für elektronische Nachrichten gelten folgende Begrenzungen der Gesamtgröße:

  • einfache E-Mails bzw. E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur: bis 25 MB
  • beBPo: bis 200 MB

Bei der Einsendung von Dateiformaten, die neben den Inhalten auch sogenannte Meta-Informationen beinhalten, die Autoren oder Lizenznehmer nennen können, achten Sie darauf, dass Sie keine eigenen oder schutzwürdigen Interessen Dritter verletzen.

Die Stadtverwaltung Sachsenheim kann zusätzlich individuelle verschlüsselte einfache E-Mails oder E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur entschlüsseln, wenn im Vorfeld eine Abstimmung über das verwendete Verfahren mit dem Absender erfolgt ist.