Die Stadtverwaltung Sachsenheim bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung.
Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation § 1 Abs. 1 LVwVfG für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz.
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
Die Stadtverwaltung Sachsenheim stellt folgende elektronische Zugänge zur Verfügung:
Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns per einfacher E-Mail schicken: info(at)sachsenheim.de oder über das unten stehende Kontaktformular.
Rechtsbehelfe und formgebundene Anträge per einfacher E-Mail (das heißt E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) sind unzulässig und haben keine rechtliche Wirkung.
Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Einzelheiten zum Empfangen von elektronischen Rechnungen finden Sie hier
Möchten Sie elektronische Nachrichten mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung Sachsenheim versenden, beachten Sie bitte, dass nur folgende Dateiformate empfangen werden:
Es dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros und/oder aktiver Inhalt) verwendet werden. Verwenden Sie nicht aufgeführte abweichende Dateiformate oder ausführbare Programme, wird die Nachricht nicht übermittelt.
Für elektronische Nachrichten gelten folgende Begrenzungen der Gesamtgröße:
Bei der Einsendung von Dateiformaten, die neben den Inhalten auch sogenannte Meta-Informationen beinhalten, die Autoren oder Lizenznehmer nennen können, achten Sie darauf, dass Sie keine eigenen oder schutzwürdigen Interessen Dritter verletzen.
Die Stadtverwaltung Sachsenheim kann zusätzlich individuelle verschlüsselte einfache E-Mails oder E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur entschlüsseln, wenn im Vorfeld eine Abstimmung über das verwendete Verfahren mit dem Absender erfolgt ist.