© Alfred Drossel

Gewerbeflächen

Die Bebauungspläne des Eichwald Gewerbeparks finden sie hier

Bebauungsrichtlinien

Mit der Bereitstellung und dem Verkauf unbebauter und passend zugeschnittener Gewerbegrundstücke eröffnen wir Ihnen als Investor oder Bauherr die Möglichkeit, auf Ihre Betriebsabläufe optimierte Gebäude zu bauen. 


Ein großzügiges Baurecht ermöglicht die effiziente Nutzung der Flächen und die Verbandsverwaltung bietet Ihnen Unterstützung in allen baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Fragen.

 

Wesentliche Bauvorschriften für Sie zusammengestellt:

  • Ausweisung als GI/e (ein Teil der immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen sind ausgeschlossen) bzw. GE
  • Grundflächenzahl: 0,8 Die Grundflächenzahl von 0,8 gibt an, dass maximal 80 % der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Eine Überschreitung um 0,15 der Grundstücksfläche für Anlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO bei Verwendung wasserdurchlässiger Beläge ist möglich.
  • Geschossflächenzahl/Baumassenzahl: nicht festgesetzt
  • Gebäudehöhe: maximal 14 m bzw. in Teilbereichen maximal 30 m
  • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Einzelhandelsbetriebe sind nicht zulässig. 

Erschließung

Erschließung
© Fotolia.com/Jörg Lantelme

Auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden abgestimmt werden die Erschließungsarbeiten durch die Partner immer nur soweit vorangebracht, wie es für den Betrieb im Gewerbepark notwendig ist. Dadurch können den Kunden sehr gute Konditionen angeboten werden.

 

Daten und Fakten:        

Die drei Pluspunkte "Effektivität, Kostenersparnis und kurze Wege" führten 2004/2005 dazu, dass der Zweckverband Eichwald und die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen je zur Hälfte die gemeinsame Tochterfirma E&W Eichwald GmbH gründeten. So liegt die Erschließung, die Energie und die Entsorgung in einer Hand!

Kontakt

Steffen Schurr
Wasserschloss, Äußerer Schloßhof 5
2. OG, Zimmer 2.05

Telefon: 07147 28 150

Fax: 07147 28 153

E-Mail: s.schurr@sachsenheim.de