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Wasserzählerwechsel: März-Oktober

Die Wasserzähler haben eine Eichfrist von 6 Jahren und müssen dann ausgewechselt werden (Eichgesetz).

Alle betroffenen Zähler (Haup-/Unterzähler) werden zwischen März und Oktober von den Mitarbeitern der Stadtwerke Sachsenheim ausgetauscht. Die Zähler werden nach Straßen gewechselt. Sollten wir Sie nicht antreffen, bekommen Sie  einen Wurfzettel in den Briefkasten und können dann einen Termin mit uns vereinbaren.

 

Im Zeitraum von November bis Februar finden wegen Ablesung der Wasserzähler keine Wasserzählerwechsel statt.

Kontakt

Katrin Di Iorio
Wasserschloss, Äußerer Schloßhof 5
2. OG, Zimmer 2.11

Telefon: 07147 28 232

Fax: 07147 28 423

E-Mail: k.diiorio@sachsenheim.de

Wasserablesung: November-Dezember

Jährliche Kundenselbstablesung per Ablesekarte oder Online

Die Eigentümer / Hausverwaltungen erhalten in der ersten Dezemberwoche ein Anschreiben mit einer Ablesekarte. Bitte beachten Sie, dass der Zählerstand bis spätestens Donnerstag, 29.12.2022 per Karte oder Online weitergeleitet werden muss. Sie brauchen dazu die zugeschickte Zählerablesekarte und den von Ihnen abgelesenen Zählerstand.

Nicht gemeldete Zählerstande werden geschätzt. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich!

Bei Fragen rund um die Ablesung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen unter der E-Mail-Adresse finanzen@sachsenheim.de oder unter Telefon 07147 28135 oder 07147 28125 gerne zur Verfügung.