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Wasserzähler ablesen: Jahresende

Jährliche Kundenselbstablesung bis 2. Januar 2024

Aus Gründen der Klimaneutralität werden in der ersten Dezemberwoche alle Eigentümer/ Hausverwaltungen mit hinterlegter E-Mail Adresse per E-Mail angeschrieben. Über den Link in dieser E-Mail teilen Sie ganz einfach Ihren Zählerstand mit.

 

Alle Eigentümer/Hausverwaltungen ohne hinterlegter E-Mail Adresse erhalten in der zweiten Dezemberwoche ein Anschreiben mit einer Ablesekarte. Hier den Zählerstand eintragen und per Post zurücksenden.

 

Bitte beachten Sie, dass der Zählerstand per Karte, Online oder auch telefonisch bis spätestens Dienstag, 2. Januar 2024 mitgeteilt werden muss. Nicht gemeldete Zählerstande werden geschätzt. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich!

Kontakt

 

Bei Fragen rund um die Ablesung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen unter der E-Mail finanzen@sachsenheim.de oder unter Telefon 07147 28-135 oder 07147 28-125 gerne zur Verfügung.

Wasserzähler wechseln: März-Oktober

Wechsel aller Wasserzähler mit abgelaufener Eichfrist 

Nach dem Eichgesetz haben die Wasserzähler (Haupt-/Unterzähler) eine Eichfrist von 6 Jahren und müssen dann ausgewechselt werden.

 

Alle betroffenen Zähler werden zwischen März und Oktober von den Mitarbeitern der Stadtwerke Sachsenheim ausgetauscht. Der Austausch wird nach Straßen vorgenommen

 

Sollten Sie nicht anzutreffen sein, werden Sie per Handzettel im Briefkasten um eine neue Terminabsprache gebeten. 

 

Im Zeitraum von November bis Februar finden wegen Ablesung der Wasserzähler keine Wasserzählerwechsel statt.