Stadtentwicklung

Mutig gestalten und vorausschauend planen - Stadtentwicklung fest im Blick!

Sachsenheim verändert sich – genau wie die Welt um uns herum. Wirtschaft, Kultur, Umwelt und das Leben der Menschen entwickeln sich stetig weiter. Damit Sachsenheim auch in Zukunft ein lebenswerter Ort zum Wohnen, Arbeiten und Wohlfühlen bleibt, ist eine vorausschauende und mutige Stadtentwicklung entscheidend. 
Stadtentwicklung in Sachsenheim heißt: aktiv gestalten, frühzeitig planen und bewusst auf die Bedürfnisse von heute und morgen reagieren. Mit klaren Konzepten und gezielten Maßnahmen wird Raum für moderne Infrastruktur, eine lebenswerte Umwelt und ein gutes Wohnumfeld geschaffen - heute und für die Zukunft.

Sanierungs- und Förderprogramme 

Sanierungsgebiet "Innenstadt Großsachsenheim" | Entwicklung Ländlicher Raum | Landesförderprogramm

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden jährlich mit stattlichen Förderbeträgen bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen, wobei aber stets ein nicht unwesentlicher Teil aus Haushaltsmitteln der Kommune als sogenannte Komplementärmittel zur Verfügung gestellt werden muss.

Die Stadt Sachsenheim nimmt die Möglichkeiten der städtebaulichen Erneuerung bereits seit vielen Jahren kontinuierlich wahr und konnte dank entsprechender Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung bereits beachtliche Ergebnisse erzielen.

Bereits seit den 1970er Jahren unterstützt die Städtebauförderung, städtebauliche Defizite zu beheben und die Lebensqualität in den Ortsteilen zu stärken. Dabei liegt der Fokus auf der Belebung der Ortskerne, der Modernisierung des Wohnraums sowie der Umgestaltung und Wiederbelebung von ungenutzten Flächen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der ökologischen Erneuerung – durch mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand und Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas sowie der Schaffung von weiterem Wohnraum.

Mit den Maßnahmen „Stadtkern III Großsachsenheim“ (2006 – 2023) und „Ortskern Kleinsachsenheim“ (2003 – 2016) wurden mit Hilfe der Städtebauförderung die Zentren der beiden Stadtteile bereits umfassend aufgewertet. Im Zuge der Maßnahme "Stadtkern III Großsachsenheim" wurde unter anderem das Wasserschloss saniert. Diesen erfolgreichen Weg geht die Stadt mit dem neuen Sanierungsgebiet "Innenstadt Großsachsenheim" weiter. 

Darüber hinaus bestehen seit 2006 eine ähnliche Möglichkeiten im Stadtteil Hohenhaslach über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Im April 2010 wurde das obere Kirbachtal mit Ochsenbach, Spielberg und Häfnerhaslach in dieses Förderprogramm aufgenommen.

Sanierungsgebiet "Innenstadt Großsachsenheim" 

Städtebauförderung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen

Die Stadt Sachsenheim nimmt die Möglichkeiten der städtebaulichen Erneuerung bereits seit vielen Jahren kontinuierlich wahr und konnte dank entsprechender Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung bereits beachtliche Ergebnisse erzielen. Mit der Städtebauförderung konnten bereits die Sanierungsgebiete "Stadtkern III Großsachsenheim" und "Ortskern Kleinsachsenheim" entsprechend aufgewertet werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Sanierungsgebiete geht die Stadtverwaltung mit dem Sanierungsgebiet "Innenstadt Großsachsenheim" den nächsten Schritt. 

Für das Programmjahr 2024 wurde ein Förderantrag im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung gestellt und mit einem Förderrahmen von 1,5 Millionen aufgenommen, Fördergeber ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Das Sanierungsgebiet läuft aktuell vom 01.01.2024 bis 30.04.2033. Eine Verlängerung der Laufzeit ist möglich.
Die Förderung von städtischen und privaten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Innenstadt nachhaltig aufzuwerten. Für Menschen in Sachsenheim soll so die Infrastruktur, die Versorgung mit Lebensmitteln, die Wohnverhältnisse und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Zudem wird auf eine Belebung der Gastronomie hingearbeitet.

Ziele und Informationen

Das Sanierungsgebiet „Innenstadt Großsachsenheim“ macht den nächsten Schritt:

Der Gestaltungsleitfaden | PDF für Gebäude im Sanierungsgebiet bündelt kompakt die wichtigsten Empfehlungen für ein stimmiges Stadtbild: von Farb- und Materialwahl über Fassadenordnung und Dachgestaltung bis hin zu Werbeanlagen und gewerblich genutzten Außenflächen.

Er dient Eigentümerinnen und Eigentümern, Planenden sowie Gewerbetreibenden als praxistaugliche Orientierung bei anstehenden Vorhaben. Zugleich unterstreicht der Leitfaden, dass die Stadterneuerung aktiv läuft: Er versteht sich als Hilfsmittel und Richtschnur, das ein hochwertiges Gesamtbild stärkt und dennoch individuelle Lösungen ermöglicht.

Parallel wird der städtebauliche Rahmenplan für die Innenstadt Großsachsenheim weiter erarbeitet. Im Rahmen dieses Prozesses findet am Tag der Städtebauförderung am Montag 27. April 2026 um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung mit Bürgerbeteiligung statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sind.

Für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Großsachsenheim“ wurden folgende Sanierungsziele festgelegt, die städtebaulichen Missstände in der Innenstadt beseitigen sollen:

  • Revitalisierung, Erhalt und Stärkung der Funktionsfähigkeit der Innenstadt. Der Fokus liegt dabei auf der baulichen Umgestaltung des öffentlichen
  • (Straßen-) Raums und auf der Umstrukturierung im Einzelhandel.
  • Publikumswirksame Erdgeschossnutzungen als Frequenzbringer für die Innen-stadt.
  • Anpassung der Strukturen an den demographischen Wandel (insbesondere durch die Schaffung barrierefreier Zugänge sowie die altersgerechte Modernisierung von Bestandsgebäuden).
  • Modernisierung, Umnutzung und Aktivierung und Instandsetzung von Immobilien (auch leerstehende) zur Anpassung an aktuelle Standards (insbesondere mit Blick auf energetische Parameter sowie die Wohnqualität) und Schaffung von weiterem Wohnraum.
  • Schaffung bzw. Verbesserung von Aufenthaltsflächen und Begegnungsräumen im Gebiet.
  • Aufwertung und Verbesserung der Wegebeziehungen (insbesondere zwischen Bahnhof und Innenstadt) zur besseren Orientierung in der Innenstadt.
  • Aufwertung und barrierefreie Umgestaltung des Straßenraums und Neugestaltung von Straßen und Plätzen zur Verbesserung der Verkehrssituation und des Verkehrs im Innenstadtbereich für alle Verkehrsteilnehmer (ruhender und fließender KFZ-, Rad- und Fußverkehr).
  • Maßnahmen zur Klimaanpassung und Aufwertung des Stadtklimas durch die klimagerechte Gestaltung öffentlicher Plätze (insbesondere Verbesserung der blau-grünen Infrastruktur durch Beschattungs- und Versicherungsmöglichkeiten).
  • Soweit erforderlich, Abbruch nicht mehr zu erhaltender Gebäude mit anschließender Neubebauung.
  • Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude.
  • Neustrukturierung und Umnutzung leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Flächen und baulich vorgenutzter Brachflächen sowie Industrie-, Gewerbe- und Bahnbrachen, für andere Nutzungen, z. B. den Wohnungsneubau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen.

1. Was ist das Sanierungsgebiet?

Beim Sanierungsgebiet Großsachsenheim handelt es sich um eine abgegrenzte Fläche im Bereich der Innenstadt. Für bestimmte private Baumaßnahmen und städtische Maßnahmen in diesem Gebiet können Fördergelder beantragt werden.
Ziel dieses Gebietes ist es, unsere gemeinsame Heimat zu verschönern, zu beleben und für Läden und Gewerbe wieder attraktiver zu werden. 
Beispielsweise soll die Aufenthaltsqualität verbessert werden durch die Umgestaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen. Zudem können Häuser den energetischen Standards angepasst werden, hierzu zählt unter anderem die Erneuerung der Fassade. Damit Sie als Bürger nicht alleine die vielen Maßnahmen schultern müssen, unterstützen wir Ihre Projekte mit Fördergeldern.

2. Liegt mein mein Flurstück im Sanierungsgebiet?

Die Antwort finden Sie im Abgrenzungsplan. Wenn Ihr Haus in dem Abgrenzungsplan (verlinken) eingezeichneten Gebiet liegt, dann befinden Sie sich im Fördergebiet. Begrenzt ist das Gebiet auf den innerstädtischen Bereich von Großsachsenheim.
Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet „Innenstadt Großsachsenheim“ | PDF

3. Sie haben ein Flurstück im Sanierungsgebiet - was bedeutet das für Sie?

Da die Sanierungsmaßnahmen im umfassenden Verfahren durchgeführt werden, finden besondere sanierungsrechtliche Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB Anwendung. Die Festlegung eines Sanierungsgebiets und die Durchführung des Sanierungsverfahrens führen i. d. R. zu einer Aufwertung des Gebiets und somit auch für Ihr Grundstück. Am Ende des Sanierungsgebietes wird ermittelt ob ein Ausgleichsbetrag zu entrichten ist.

Sanierungsvermerk
Für die Grundstücke im Sanierungsgebiet wird ein Sanierungsvermerk in die Grundbücher eingetragen. Er weist auch darauf hin, dass die Bestimmungen des Baugesetzbuches (besonderes Städtebaurecht gemäß §§ 136 ff. BauGB) zu beachten sind. Nach dem Abschluss des Sanierungsgebietes wird der Vermerk gelöscht. Dem Eigentümer entstehen durch die Eintragung ins Grundbuch und der späteren Löschung keine Kosten.

Sanierungsrechtliche Genehmigung
Für einige Maßnahmen im Sanierungsgebiet müssen Grundstückseigentümer eine „Sanierungsrechtliche Genehmigung“ einholen. Für folgende Maßnahmen wird eine sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt werden:

  • Bauliche Veränderungen von Gebäuden
  • Nutzungsänderung von Gebäuden
  • Veräußerung von Gebäuden

Förderung
Private Eigentümer können für Modernisierungsmaßnahmen, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen ihrer Gebäude eine Förderung erhalten. Zudem haben private Eigentümer die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung im Sanierungsgebiet.  

4. Welche privaten Maßnahmen werden gefördert?

Private Eigentümer im Sanierungsgebiet können für die bauliche Erneuerung Ihres Gebäudes (Modernisierungsmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen) und Abbruchmaßnahmen ihrer Gebäude eine Förderung erhalten. Zudem haben private Eigentümer die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung im Sanierungsgebiet. 

Für Privateigentümer heißt das, dass von berücksichtigungsfähigen Kosten von beispielsweise 100.000 € mit einem Anteil von 30 Prozent gefördert werden, also 30.000 € Förderung. Sollten Sie also schon länger geplant haben, ihre Gebäudehülle und Ihre Heizung zu erneuern, unterstützen wir Sie als Stadt Sachsenheim gerne dabei. Für die Förderung dieser Maßnahmen müssen Sie jedoch bestimmte Anforderungen beachten. Die Bedingungen und weitere Informationen für private Eigentümer können Sie in unserem „Flyer für private Modernisierungsmaßnahmen nachlesen“. 

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch können Sie sich über die Fördermöglichkeiten informieren. Bitte setzten Sie sich bei Interesse frühzeitig vor Beginnder Maßnahme mit uns in Verbindung: 

Stadtverwaltung Sachsenheim:
Frau Ewald / Frau Hertel
Telefon: 07147 28-154 /-156
T.Ewald(at)Sachsenheim.de  / J.Hertel(at)Sachsenheim.de 

Sanierungsträger Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Frau Lisa Kieferle:
Telefon: +49 7141 16-757326
lisa.kieferle(at)wuestenrot.de   

5. Was soll erreicht werden?

Die Stadt Sachsenheim möchte ihren Bewohnern eine schöne und ansprechende Heimat bieten und für Gewerbetreibende sowie Gäste attraktiv sein und bleiben. Aus diesem Grund möchten wir bestimmte Strukturen, die in der Vergangenheit entstanden sind, in der Zukunft verbessern und verändern. Das geht jedoch nur mit ihrer Mithilfe. Wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, schaffen wir eine neue Innenstadt, die für alle ansprechend gestaltet sein wird. 

6. Wer bezahlt das?

Für das Programmjahr 2024 wurde ein Förderantrag im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung gestellt und mit einem Förderrahmen von 1,5 Millionen aufgenommen, Fördergeber ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Die Finanzhilfe in Höhe von 60% werden vom Land: 900.000 € übernommen. Die Stadt übernimmt mit 40% die übrigen 600.000 €.

7. Was hat die Stadt davon?

Die Stadt erreicht mit dieser Planung Ziele, die sie selbst nicht umsetzen kann. Da die Stadt nicht Eigentümerin der meisten Häuser und Parkplätze in der Innenstadt ist, hat Sie keinen Zugriff auf Erneuerungen, Veränderungen oder Verbesserungen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Stadt Sachsenheim auf Initiative des Bürgermeisters beschlossen, dass ein Finanzprogramm aufgelegt werden soll, bei dem auch private Eigentümer möglich macht, Erneuerungsmaßnahmen mit städtischer Hilfe umzusetzen. Dadurch können mehrere Interessen verbunden und gemeinsam Ziele erreicht werden. 

8. Was habe ich davon?

Durch die Förderung sparen Sie erheblich bei der Sanierung Ihrer Gebäude. Projekte, die Sie gegebenenfalls aus hohen Kostengründen nicht umgesetzt haben, können Sie mit dem finanziellen Zuschuss nun leichter angehen. Darüber hinaus erwartet Sie, wenn wir alle an einem Strang ziehen, ein neues und verbessertes Wohnumfeld mit mehr Aufenthaltsqualität. 

Der Weg zur neuen "Innenstadt Großsachsenheim"

Stand Juli 2025: Gemeinderatsbeschluss und Gestaltungsleitfaden

Die Gestaltungsvorgaben für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Großsachsenheim“ wurden am 29.07.25 vom Gemeinderat beschlossen. Der Gestaltungsleitfaden formuliert Regeln, die einen gemeinsamen Gestaltungsrahmen bilden, der die Einheitlichkeit der Innenstadt gewährleisten soll und dennoch genug Spielraum lässt. Für ein harmonisches und geschlossenes Erscheinungsbild der Innenstadt sollen die Gebäude gemeinsamen Gestaltungsprinzipien folgen, trotz vieler individueller Merkmale. Um eine Förderung für eine private Modernisierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet zu erhalten ist ein Vertrag mit der Stadt zu schließen. Dafür muss auch der Gestaltungsleitfaden beachtet werden. Die Gestaltungsvorgaben werden mit den Eigentümern abgestimmt. 

Die Inhalte des Gestaltungsleitfadens sind im Gestaltungsflyer zusammengefasst. Sie bieten den Eigentümern im Sanierungsgebiet eine erste Orientierung. Es wird auf die Vorgaben des Leitfadens auch bei allen übrigen Maßnahmen hingewiesen.

Stand Mai 2025: Bürgerinformationsveranstaltung

Großes Interesse an Bürgerinformationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet „Innenstadt Großsachsenheim“ in Sachsenheim: Rund 65 Teilnehmende informieren sich zu Fördermöglichkeiten und künftigen Maßnahmen.

Im Rahmen des bundesweiten Tags der Städtebauförderung lud die Stadt Sachsenheim gemeinsam mit der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) am 5. Mai 2025 zu einer Bürgerinformationsveranstaltung ins Kulturhaus ein. Anlass war der offizielle Auftakt für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Großsachsenheim“. Rund 65 interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung – ein deutliches Zeichen für das große Interesse an der Entwicklung der eigenen Stadt.

Im Zentrum der Veranstaltung standen die vielfältigen Möglichkeiten der Städtebauförderung für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen. Neben den geplanten kommunalen Projekten wurde insbesondere über die Unterstützungsmöglichkeiten für private Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet informiert. Denn eine erfolgreiche städtebauliche Entwicklung lebt vom gemeinsamen Engagement: Nur mit der aktiven Mitwirkung der Eigentümerschaft kann die nachhaltige Aufwertung der Innenstadt gelingen – mit Vorteilen wie verbesserter Wohnqualität, sinkenden Energiekosten und attraktiven Förderzuschüssen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Abends war das Thema Ausgleichsbeträge, das unter den Anwesenden konstruktiv diskutiert wurde. Die Stadt nutzte die Gelegenheit, um frühzeitig auf die möglichen Auswirkungen des klassischen Verfahrens hinzuweisen, in welchem die Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird. Ziel war es, transparent zu informieren, Fragen zu beantworten und etwaige Sorgen ernst zu nehmen. In persönlichen Gesprächen konnten viele Anliegen direkt geklärt und Unsicherheiten abgebaut werden.

Das anschließende Get-together bot Raum für vertiefte Gespräche und konkrete Beratungstermine mit der WHS. Die gelungene Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie wichtig der frühzeitige Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern für eine erfolgreiche Stadtentwicklung ist.

Tag der Städtebauförderung WHS 2025 | PDF

Stand Februar 2025: Sanierungssatzung und Förderrichtlinien für private Eigentümer

Die Sanierung der Innenstadt soll Großsachsenheim in den nächsten zehn bis 15 Jahren noch attraktiver und lebendiger machen. Das Projekt wurde in das Landessanierungsprogramm (LSP) der Städtebauförderung aufgenommen und wird nun mit 1,5 Millionen Euro von Land und Bund gefördert.

Bereits am 6. Februar 2025 wurde das Sanierungsgebiet „Innenstadt Großsachsenheim“ im Gemeinderat beschlossen, dabei wurden auch die Förderrichtlinien für private Maßnahmen beschlossen. Nun geht es Schritt für Schritt in die Umsetzung: Sowohl öffentliche als auch private Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Innenstadt nachhaltig aufzuwerten. Die Zielsetzung ist eine Verbesserung der allgemeinen Infrastruktur, die Versorgung mit Lebensmitteln, die Wohnverhältnisse und die Aufenthaltsqualität für die Menschen in Sachsenheim sollen verbessert werden. Zudem wird auf eine Belebung der Gastronomie hingearbeitet.

Stand: Dezember 2024 - Erste Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen

Als Vorbereitung für das neue Sanierungsgebiet wurden im Jahr 2024 die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) "Innenstadt Großsachsenheim" durchgeführt. In diesem Zuge wurden alle Eigentümer, Mieter und Pächter im Gebiet informiert sowie Interessen, Anregungen und Wünsche abgefragt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Zusätzlich fand eine Bürgerinformationsveranstaltung für alle Interessierten im Kulturhaus am 20. Juni 2024 statt. Bei dieser Veranstaltung wurden die Bürger über den Ablauf der VU und die Fördermöglichkeiten im zukünftigen Sanierungsgebiet informiert und konnten ihre Ideen und Fragen einbringen.

Nach der Veranstaltung startete die Onlinebeteiligungsform „Crowdmapping“. Hier konnten alle Bürger auf einer digitalen Karte themenbezogen Rückmeldung geben, was Ihnen gefällt oder wo Sie noch Verbesserungsvorschläge sehen.

Erklärte Absicht ist die attraktivere Gestaltung der Innenstadt insbesondere durch die Aufwertung des öffentlichen Raumes und der Gebäude. Neben der Stadt sind dabei auch private Bauherren gefragt, die sich Modernisierungsmaßnahmen ihrer Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen lassen können.
Machen Sie mit! Wir beraten Sie gerne bezüglich möglichen Förderzuschüssen für Ihre private Maßnahme.

Nach Abschluss der "Vorbereitenden Untersuchungen" wird das Sanierungsgebiet Anfang 2025, formell durch eine Satzung festgelegt. Anhand der Ergebnisse aus diesem Prozess wird schließlich der finale Abgrenzungsbereich für das neue Sanierungsgebiet festgelegt.

Ergebnisbericht VU Innenstadt Großsachsenheim | PDF

Stand Juni 2024: Information und Online-Beteiligung

Haben Sie sich auch schon gewundert oder gar darüber geärgert, dass inmitten der Innenstadt Großsachsenheims ein Ensemble aus Blumenkübeln und Sitzgelegenheiten einen Parkplatz blockiert? Und unweit davon eine Stele mit Hinweisen zur Stadtentwicklung und zur Städtebauförderung aufgestellt wurde?

Was hat es damit auf sich? Dieses Ensemble weist darauf hin, dass mit den Vorbereitenden Untersuchungen die nächste Phase des Stadtentwicklungsprozesses eingeleitet wurde – und dabei ist die Mithilfe der Eigentümer, Gewerbetreibenden, Mietern und Besuchern der Innenstadt dringend erforderlich. Ungeachtet aller digitalen Möglichkeiten fällt die vorübergehende Möblierung der Innenstadt auf, und sie soll neugierig machen auf das, was die Zukunft für Sachsenheim bringen wird. 

An der Stele können sich die Menschen informieren über den aktuellen Sachstand bei der Umsetzung der Maßnahmen, und sie können sich mittels eines QR-Codes am sog. „Crowd-Mapping“ beteiligen, einer Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Kritiken zum Thema ganz bequem mittels einer Onlineplattform der Stadtverwaltung mitzuteilen.

Erklärte Absicht ist die attraktivere Gestaltung der Innenstadt insbesondere durch die Aufwertung des öffentlichen Raumes und der Gebäude. Neben der Stadt sind dabei auch private Bauherren gefragt, die sich Modernisierungsmaßnahmen ihrer Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen lassen können.

Mit dem Ziel, umfassend zu informieren, fand am 20. Juni im Kulturhaus eine Veranstaltung statt. Zu dieser erschienen rund 40 Menschen, die nicht nur zuhörten, sondern sich aktiv beteiligten und auf vorbereiteten Schautafeln von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahmen priorisierten und durch eigene Vorschläge ergänzten.

Stand Mai 2024: Informationsveranstaltung zu den Vorbereitenden Untersuchungen

Als Vorbereitung des zukünftigen Sanierungsgebietes laufen derzeit die Vorbereitende Untersuchungen (VU) "Innenstadt Großsachsenheim". In diesem Zuge wurden alle Eigentümer, Mieter und Pächter im Gebiet informiert sowie Interessen, Anregungen und Wünsche abgefragt. Hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Zusätzlich fand eine Bürgerinformationsveranstaltung für alle Interessierten im Kulturhaus am 20. Juni 2024 statt. Bei dieser Veranstaltung informierten wir Sie über den Ablauf der VU und die Fördermöglichkeiten im zukünftigen Sanierungsgebiet. In diesem Rahmen können Sie auch Ihre Ideen und Fragen einbringen. Paralell startet nach der Veranstaltung die Onlinebeteiligungsform „Crowdmapping“. Hier können alle Bürger auf einer digitalen Karte themenbezogen Rückmeldung geben was Ihnen gefällt oder wo Sie noch Verbesserungsvorschläge sehen.

Präsentation der Bürgerinformationsveranstaltung | PDF

Nach Abschluss der "Vorbereitenden Untersuchungen" wird das Sanierungsgebiet, voraussichtlich Ende dieses Jahres, formell durch eine Satzung festgelegt. Anhand der Ergebnisse aus diesem Prozess wird schließlich der finale Abgrenzungsbereich für das neue Sanierungsgebiet festgelegt.

Für das Untersuchungsgebiet „Innenstadt Großsachsenheim“ wurde zudem eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen.

März 2024 | Bekanntmachung des Untersuchungsgebietes

  • Bekanntmachung
  • Abgrenzungsplan

Das Jahr 2023 diente der inhaltlichen Vorbereitung des Antrags. Um entscheiden zu können, wohin die Entwicklung gehen soll, war es wichtig, die Wünsche und Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger zu kennen.

Ihr Kontakt

Sanierungsträger:

Entwicklung Ländlicher Raum (ELR)

Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Strukturverbesserung ländlich geprägter Orte in ihrer Gesamtheit. Besonderes Gewicht hat die Stärkung des Ortskerns. Ziel ist es, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln. Über das ELR können private Einzelmaßnahmen und strukturverbessernde Maßnahmen gefördert werden.F

Programmjahr 2027 - Vorbereitungen haben begonnen | Möglichkeit zu kostenlosen Beratungsgesprächen

Für Häfnerhaslach, Ochsenbach, Spielberg und Hohenhaslach wurden für die Programmjahre 2010 – 2026 Fördergelder aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Höhe von 2.621.004,- € bewilligt.
Für das Programmjahr 2027 besteht wieder die Möglichkeit einer Förderung über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Die Bürger des Kirbachtals sind aufgerufen diese Förderung zu nutzen!
Informationsblatt für Bürger | PDF

Planungsunterlagen zum Entwicklungskonzept:

Ihr Kontakt

Projektleiterin der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH Stuttgart

Frau Michaele Ott
Herzogstraße 6A
70176 Stuttgart

Telefon: 0711 6677-3209

E-Mail: michaele.ott@landsiedlung.de

Landesförderprogramm

Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH

Über das Landesförderprogramm „Kommunale Leerstandsaktivierung“ besteht die Möglichkeit eine Wiedervermietungsprämie zu erhalten. Die Gewährung der Prämie setzt voraus, dass der Wohnraum zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate leer steht und nun wieder vermietet wird.

Ihr Kontakt 

Bei Interesse können Sie sich gerne unter Wiedervermietungsprämie – Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH wohnraumoffensive-bw.de informieren. Zudem erhalten Interessierte unter finanzen(at)sachsenheim.de sowie unter der Telefonnummer 07147/28-121 weitere Auskünfte.