Corona-Testzentrum
Das Corona-Testzentrum startet ab 15. März im Kulturhaus. Kostenlose Testungen nach Online-Terminvereinbarung. Kooperation von Stadtverwaltung, DRK und Apotheken.
Das Land stellt im Rahmen seiner Teststrategie den Kommunen bis 31. März insgesamt drei Millionen Schnelltests zur Verfügung. Zur Umsetzung dieses kostenlosen Testangebotes richtet die Stadt Sachsenheim in Kooperation mit den Sachsenheimer und Sersheimer Ortsvereinen des Deutschen Roten Kreuzes und zwei ortsansässigen Apotheken ab 15. März ein Testzentrum im städtischen Kulturhaus ein.
Wer kann sich testen lassen?
Mit Änderung der Testverordnung zum 8. März hat der Bund die Möglichkeit einer Bürgertestung geschaffen. Alle Sachsenheimer Bürger*innen haben deshalb nun 1-mal wöchentlich Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest.
Wo kann ich mich testen lassen?
Das Testzentrum befindet sich im
Kulturhaus (DRK)
Oberriexinger Straße 29
74343 Sachsenheim
Zudem gibt es Testeinrichtungen in der:
Bahnhof-Apotheke
Von-Koenig-Straße 12
74343 Sachsenheim
Schloß-Apotheke
Äußerer Schloßhof 9
74343 Sachsenheim
Wie vereinbare ich einen Termin?
Was ist im Rahmen der Testung zu beachten?
- Bitte erscheinen Sie maximal 5 Minuten vor Ihrem Termin am Eingang des Testzentrums.
- Vor Ort gelten die üblichen Hygienemaßnahmen. Das Tragen einer medizinischen oder FFP 2- Maske ohne Ausatemventil ist Pflicht. Die Maske darf nur für den Test abgenommen werden.
- Die Testabnahme findet ausschließlich durch geschultes Personal statt
- Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die Krankheitssymptome haben oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten
- Es gilt der übliche Mindestabstand im Wartebereich
- Es ist je Person und Testung ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass) mitzubringen
- Für die Durchführung der Testung erklärt sich jede Person schriftlich mit der Nutzung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zu behördlichen Zwecken einverstanden
- Das Testergebnis wird im Nachgang per E-Mail zugesendet oder nach Wartezeit in gedruckter Form ausgehändigt.
Was muss ich tun, wenn ich positiv getestet wurde?
- Im Falle eines positiven Testergebnisses müssen sich betroffene Personen umgehend in häusliche Quarantäne begeben und den Hausarzt darüber informieren.
- Das positive Ergebnis des Antigen-Schnelltests muss dann durch einen PCR-Test überprüft werden.
- Gemäß den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes werden die persönlichen und die unmittelbar mit der Testung zusammenhängenden Daten an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Dieses wiederum setzt sich zwecks weiterer Abstimmung zeitnah mit der positiv getesteten Person in Verbindung.

Kostenlos "TESTEN" ab 15.03.2021
- einfach per Klick und/oder Anruf -
- DRK im Kulturhaus
- bitte Seite mit Chrome öffnen -
- Bahnhof Apotheke oder
Tel. 07147 6660 - Schloß Apotheke nur per
Tel. 07147 6328