Die Friedhöfe in Sachsenheim sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Sachsenheim. Die Friedhöfe dürfen während festgesetzter Öffnungszeiten betreten werden. Die Öffnungszeiten sind am Eingang der Friedhöfe angeschlagen. 

Das Friedhofswesen der Stadt Sachsenheim ist für die Friedhöfe verantwortlich und kümmert sich um die unterschiedlichsten Aufgaben, die mit den Friedhof in Zusammenhang stehen: 

Bearbeitung von Umbettungsanfragen
Nutzungsrechte der Gräber
Erlassung von Gebührenbescheiden
Verlängerungen von Grabrechten
Steuerungen der jährlichen Grabmalprüfungen

Die Stadt Sachsenheim arbeitet mit dem Bestattungsunternehmen Gauger zusammen. Gauger Bestattungen mit Sitz in Löchgau, betreut die Sachsenheimer Friedhöfe und ist auch in Sachsenheim telefonisch Tag und Nacht erreichbar. 

Bestattung Gauger: 
Telefon: +47147 272685
E-Mail: info(at)gauger-bestattungen.de

Webseite: Bestattungsunternehmen Gauger

  • Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten
  • Auf den Friedhöfen ist es nicht gestattet, die Wege zu befahren. Ausgenommen sind Kinderwägen, Rollstühle oder Fahrzeugen des städtischen Bauhofes und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden Zubringerfahrzeugen mit Genehmigung, während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen
  • Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten
  • Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, Abfälle und Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern
  • Waren und gewerbliche Dienste anzubieten
  • Druckschriften zu verteilen
  • Blumen, Sträucher, Grabschmuck und Grabmale und dergl. auf fremden Grabstätten zu beschädigen oder zu entfernen, Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung zu ihm zu vereinbaren sind
  • Totengedenkfeiern bedürfen der Zustimmung des Friedhofsamtes. Sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden