Aktuelles
Aktuelles | Janina Schwegler | 28.05.2025
Information über eine verkehrsrechtliche Anordnung
Im Zuge der Verbreiterung des Geh- und Radweges zwischen Kleinsachsenheim und Metterzimmern wird gemäß § 45. Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen.
Betroffener Bereich:
K 1635 Kleinsachsenheim - Metterzimmern
Zeitraum der Maßnahme:
Beginn: 26.05.2025
Ende: 13.06.2025
Art der verkehrsrechtlichen Anordnung:
Sicherung einer Arbeitsstelle an einer Straße
Gründe für die Maßnahme:
Verbreiterung des Geh- und Radweges
Hinweise für Verkehrsteilnehmer:innen:
- Art der Beschränkung, Verkehrsführung: Ohne Einengung der Fahrbahn auf einen Fahrstreifen
- Fahrspurbreiten: min. 3,00m
- Bitte beachten Sie die entsprechende Beschilderung vor Ort.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen.
