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Aktuelles | Janina Schwegler | 28.05.2025

Information über eine verkehrsrechtliche Anordnung

Im Zuge der Verbreiterung des Geh- und Radweges zwischen Kleinsachsenheim und Metterzimmern wird gemäß § 45. Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen.

Betroffener Bereich:

K 1635 Kleinsachsenheim - Metterzimmern

Zeitraum der Maßnahme:

Beginn: 26.05.2025
Ende: 13.06.2025

Art der verkehrsrechtlichen Anordnung:

Sicherung einer Arbeitsstelle an einer Straße

Gründe für die Maßnahme:

Verbreiterung des Geh- und Radweges

 

Hinweise für Verkehrsteilnehmer:innen:

  • Art der Beschränkung, Verkehrsführung: Ohne Einengung der Fahrbahn auf einen Fahrstreifen
  • Fahrspurbreiten: min. 3,00m
  • Bitte beachten Sie die entsprechende Beschilderung vor Ort.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen.

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