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Aktuelles | Regina Weiß | 16.05.2025

Jugendhilfeausschuss: Bericht über neue Verfahrenslotsin

Im Zuge der bundesweiten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wurde die Einführung eines Verfahrenslotsen verpflichtend. Die Stelle ist im Landkreis Ludwigsburg seit Januar 2025 besetzt und ein Schritt zur Umsetzung der sogenannten „Inklusiven Lösung“, die bundesweit bis 2028 realisiert werden soll.

 

Ziel ist es, jungen Menschen mit (drohender) Behinderung und ihren Familien die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Jugendhilfeausschuss wurde nun über den aktuellen Stand informiert.

„Das Leistungs- und Zuständigkeitssystem für junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung ist komplex und unübersichtlich. Es ist unsere Aufgabe, Familien hier nicht allein zu lassen“, betont Landrat Dietmar Allgaier. Die Verfahrenslotsin bietet konkrete Unterstützung bei der Geltendmachung von Eingliederungshilfen – angefangen bei der Beratung über mögliche Leistungen und Zuständigkeiten, über Hilfen bei der Antragstellung bis hin zur persönlichen Begleitung zu Terminen.

 

Ein Alleinstellungsmerkmal der Verfahrenslotsin liegt in ihrer besonderen Fokussierung auf die Schnittstelle zwischen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, erklärt Verfahrenslotsin Marion Lipinski. „Gerade die Übergänge und Abgrenzungen zwischen diesen beiden Systemen sind für Hilfesuchende oft nicht transparent. Hier können wir durch gezielte Begleitung und Vermittlung einen echten Unterschied machen“, so Lipinski.

 

Strukturelle Beratung und Netzwerkarbeit

Das Angebot richtet sich an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr und ihre Eltern oder rechtlichen Vertreter. Im Fokus steht, durch gezielte Unterstützung ein „Weiterreichen“ zwischen Behörden zu vermeiden und stattdessen eine direkte Anbindung an passende Leistungsträger zu ermöglichen. Neben der Einzelfallberatung hat die Verfahrenslotsin den Auftrag, den örtlichen Träger der Jugendhilfe auch auf struktureller Ebene bei der Weiterentwicklung der inklusiven Angebote zu beraten. Dies geschieht auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Beratungspraxis.

 

Die Verfahrenslotsin ist als Stabsstelle direkt bei der Fachbereichsleitung angesiedelt und arbeitet unabhängig in der Einzelfallberatung. Wert gelegt wurde auf eine möglichst barrierefreie und niederschwellige Erreichbarkeit: Beratungsgespräche können persönlich im Landratsamt, digital oder auf Wunsch auch zuhause stattfinden. Erste Beratungen haben bereits stattgefunden, weitere sind angefragt.

 

„Ein Beratungsangebot kann nur dann erfolgreich sein, wenn es bekannt ist – insbesondere bei der Zielgruppe“, erklärt Lipinski. Der Fokus lag zunächst auf der internen Bekanntmachung innerhalb des Sozialdezernats. Es folgen weitere Schritte zu Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem durch Netzwerktreffen mit Schulen, Beratungsstellen und der Darstellung des Angebots auf der Homepage sowie in einem Flyer.

 

Pressebericht des Landratsamtes Ludwigsburg vom 15.05.2025

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