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Aktuelles | Regina Weiß | 30.04.2024

Vorschläge für die Geldvergabe aus der Bürgerstiftung gesucht

Wer Unterstützung benötigt ist hier richtig. Bewerbungen und Vorschläge für die Geldvergabe aus der Bürgerstiftung Sachsenheim können jetzt eingereicht werden.

 

Im Jahr 2008 wurde die „Bürgerstiftung für gemeinnützige Zwecke Sachsenheim“ gegründet. Auch im 16. Jahr nach der Gründung wird ein Geldbetrag aus der Sachsenheimer Bürgerstiftung an gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet. Die Stadtverwaltung sucht mit Hilfe der Bevölkerung förderfähige, das heißt gemeinnützige oder mildtätige Zwecke sowie Projekte, die in diesem Jahr von der Ausschüttung profitieren sollen.

 

Es können sowohl Einzelpersonen mit einer Einmalförderung, als auch Einrichtungen bedacht werden. Der Betrag kann auf mehrere Personen oder Projekte verteilt werden.

Im Jahr 2024 können 3.569,84 Euro ausbezahlt werden.

 

Bitte reichen Sie Vorschläge ein, wer Geld aus der Bürgerstiftung erhalten soll. Formulieren Sie diese auf maximal einer DIN A4 Seite schriftlich. Begründen Sie, warum Ihr Projekt, beziehungsweise die von Ihnen vorgeschlagenen Personen eine Förderung verdient hätte. Bitte versehen Sie Ihre Anträge mit dem Betreff „Antrag zur Bürgerstiftung 2024“.

 

Richten Sie Ihren Vorschlag bis zum 22. Juli 2024 an die Stadt Sachsenheim. Entweder per Post an:

Stadt Sachsenheim, Herrn Arved Oestringer, Äußerer Schloßhof 3, 74343 Sachsenheim oder per E-Mail an a.oestringer@sachsenheim.de. Bitte geben Sie in jedem Fall ihre Absenderadresse an.

 

Darüber, wer eine Förderung erhält und wie das Geld aufgeteilt wird, entscheidet der Stiftungsrat im zweiten Halbjahr 2024. Grundlage für die Entscheidung ist die Stiftungssatzung.

 

Die Bürgerstiftung Sachsenheim fördert ausschließlich nachfolgend aufgeführte Stiftungszwecke:

  • Wissenschaft und Forschung
  • das öffentliche Gesundheitswesen
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • Naturschutz und Landschaftspflege sowie Umwelt- und Hochwasserschutz
  • das Wohlfahrtswesen, insbesondere die Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • den Tierschutz
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • das bürgerschaftliche Engagement zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Weiterer Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des §53 Abgabeordnung.
 

Übrigens: Weitere Zustiftungen sind jederzeit herzlich willkommen. Mit dem Geld, das die Bürgerstiftung jedes Jahr ausschüttet, sollen auch künftig Sachsenheimer Projekte, Einrichtungen und Privatpersonen unterstützt werden. Nähere Informationen zur Bürgerstiftung sind unter www.sachsenheim.de zu finden.

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