Hundesteuer - Befreiung beantragen
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Ergänzende Information zum Online-Prozess
Steuern und Abgaben | Friedhofsverwaltung
Team Finanzen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung.
Bei Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen, kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweis sein. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B”, "BL”, "aG” oder "H” besitzen.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Anträge auf Steuerbefreiung sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu stellen.
Keine
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§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin