Landtagswahl in Baden-Württemberg

Sonntag, 8. März 2026

In Baden-Württemberg wird am Sonntag, 8. März 2026 ein neuer Landtag gewählt. Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre und gewählt wird in 70 Wahlkreisen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Landtagswahl.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt)-Wohnsitz in Baden-Württemberg hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. 

Alle Wahlberechtigten, die in Sachsenheim leben, erhalten bis Sonntag, 15.02.2026, eine Wahlbenachrichtigung per Post.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Dann wenden Sie sich an den Bürgerservice, Äußerer Schloßhof 3
Telefon: +49 7147 28118
E-Mail: buergerservice(at)sachsenheim.de

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie:

  • Persönlich wählen:
    Sie wählen am Wahltag, Sonntag, 08.03.2026 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr im angegebenen Wahllokal
  • Briefwahl beantragen:
    Diese können Sie online (nicht mehr möglich) oder im Bürgerservice mit Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen (siehe Informationen zur Briefwahl). 

Sie haben die Möglichkeit über Briefwahl bei der Landtagswahl zu wählen. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein.

Wahlscheine können beantragt werden über:

Schriftlich
a) Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
b) formlos (mit Angabe des Geburtsdatums und der Anschrift)
- per Fax an +49 7147 28-149
- per E-Mail an buergerservice(at)sachsenheim.de

Persönlich
Ihren Antrag nehmen die Mitarbeitenden im Bürgerservice (Äußerer Schloßhof 3) bis Freitag, 06.03.2026 gerne auch persönlich entgegen. Dort haben Sie die Möglichkeit gleich zu wählen. An diesem Freitag sind wir zusätzlich nachmittags von 14.00 bis 15.00 Uhr für Sie da. Telefonische Wahlscheinanträge sind gesetzlich ausgeschlossen. 

Weitere Hinweise zur Briefwahl

  • Wir können erst nach Erhalt der Stimmzettel mit der Ausgabe bzw. dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen. Voraussichtlich beginnt der Versand Anfang Februar.
  • Sie allein tragen die Verantwortung, dass der Wahlbrief rechtzeitig, d.h. spätestens am Wahlsonntag den Briefwahlausschüssen bei der Stadtverwaltung Sachsenheim, Äußerer Schloßhof 3, vorliegt.
  • Sie können Ihren Wahlbrief unentgeltlich mit der Deutschen Post AG zurückschicken oder ihn in einen Briefkasten der Stadtverwaltung Sachsenheim einwerfen. Der Briefkasten im Äußeren Schloßhof 3 wird noch am Wahltag bis 18:00 Uhr geleert. Ansonsten beachten Sie bitte die Hinweise zur Leerung.
  • Verlorene Wahlscheine können grundsätzlich nicht ersetzt werden.
  • Versichert jedoch ein(e) Wahlberechtigter(e), dass er/sie einen beantragten Wahlschein nicht erhalten hat, kann ihm/ihr noch am Samstag, 07.03.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Telefon: 01722767428 
  • In Fällen nachgewiesener plötzlicher Krankheit können Wahlscheine auch am Wahlsonntag zwischen 8:00 und 15:00 Uhr im Bürgerservice (Rathaus, Äußerer Schloßhof 3) ausgestellt werden.
  • Telefonische Anträge sind gesetzlich ausgeschlossen.
  • Wer Briefwahl für einen anderen beantragt, muss die Berechtigung hierfür durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.
  • Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

  • Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
  • Sie können in dem Wahllokal wählen, in dessen Wahlverzeichnis Sie eingetragen sind.
  • Dieses Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt.
  • Bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mit.
  • Im Wahllokal erhalten Sie den amtlichen Stimmzettel.
  • Die meisten unserer Wahllokale sind barrierefrei i.S.v. rollstuhlgerecht. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können mit Hilfe von Stimmzettelschablonen wählen.
  • Wenn Sie am Wahltag krank sind, können Sie jemanden bevollmächtigen, für Sie zwischen 8.00 und 15.00 Uhr im Verwaltungsgebäude, Äußerer Schloßhof 3, Briefwahlunterlagen abzuholen. Wir benötigen dazu Ihren Antrag und eine schriftliche Vollmacht, an wen wir die Unterlagen aushändigen dürfen.
  • Wahlbriefe können Sie bis Sonntag, 08.03.2026, 18.00 Uhr in den Briefkasten der Stadt Sachsenheim, Äußerer Schloßhof 3, einwerfen.

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen.
Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des anderen geheim zu halten.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Barrierefreie Wahlräume

Für jeden Wahlbezirk wird ein zentral gelegener Wahlraum eingerichtet. Dabei wird nach Möglichkeit auf Barrierefreiheit geachtet.
Bei der Barrierefreiheit geht es primär um die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Rollatorbenutzer. Auf der Wahlbenachrichtigung wird hier der Begriff „rollstuhlgerecht“ verwendet. Sachsenheim ist in verschiedene Wahlbezirke aufgeteilt. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Die meisten Wahllokale sind für gehbehinderte Wählerinnen und Wähler zugänglich. Keinen Zugang für Gehbehinderte haben lediglich die Wahllokale in den Wahlbezirken

  • 05041 Verwaltungsstelle Spielberg
  • 06050 Verwaltungsstelle Häfnerhaslach

Ist Ihr Wahllokal dabei, können Sie einen Wahlschein beantragen und damit per Briefwahl wählen.

Ihr Kontakt

Wahlorganisation: Frau Unterweger | Wahlberechtigung und Briefwahl: Frau Fiechtner/Frau Dierolf