Ergebnis Bürgerentscheide

Das Ergebnis der Bürgerentscheide ist verbindlich und ist nach Abschluss der Auszählung unter den oben aufgeführten Links einsehbar. Am Abstimmungstag werden im Trauzimmer des Wasserschlosses die Wahlergbenisse ab 19:30 Uhr präsentiert. Zudem steht die Stadtverwaltung für Fragen und Erläuterungen gerne bereit. 

Die Bürger haben entschieden

Sachsenheim spricht sich für erneuerbare Energien aus!  

Die Bürgerinnen und Bürger haben über die beiden Bürgerentscheide zum auf Hohenhaslacher und Kleinsachsenheimer Gemarkung geplanten Energiepark Alleenfeld abgestimmt.  

Beim ersten Bürgerentscheid ging es um den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Batteriespeicher. Beim zweiten Bürgerentscheid ging es um die Errichtung zweier Windräder auf städtischer Fläche. Beiden Vorhaben hatte der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.    
Die zwei geplanten Windräder auf privater Fläche der Hofkammer bedürfen keiner Zustimmung der Stadt und waren daher nicht Gegenstand des Bürgerentscheides. Sie können weder durch den Gemeinderat noch durch einen Bürgerentscheid verhindert werden. Dies gilt auch für mögliche weitere Windräder im Energiepark Alleenfeld auf privaten Flächen.   
Beim ersten Bürgerentscheid stimmten 54 Prozent für weitere Planungen zur Freiflächenphotovoltaikanlage mit Batteriespeicher und 46 Prozent dagegen. Die Wahlbeteiligung war 45 Prozent. Beim zweiten Bürgerentscheid stimmten 54 Prozent dafür, dass die Stadt eigene Grundstücke für Windkraftanlagen zur Verfügung stellt und 46 Prozent dagegen. Die Wahlbeteiligung war 45 Prozent.  

Die Wahlbeteiligung an den beiden Bürgerentscheiden ist mit 45 Prozent ordentlich und zeigt das große Interesse an den wichtigen Fragen zum Klimaschutz und Erneuerbaren Energien. 
Das ist gut für die Akzeptanz und Legitimität der Entscheidungen und gut für unsere Stadt. Die Stadt dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an den Bürgerentscheiden beteiligt und damit an dieser demokratischen Entscheidung mitgewirkt haben.  

In den letzten Wochen bestanden viele Möglichkeiten zur Information über den geplanten Energiepark und die zur Abstimmung stehenden Vorhaben zu Photovoltaik, Batteriespeicher und Windkraft. Viele Bürgerinnen und Bürger haben davon Gebrauch gemacht. „Ich danke allen Beteiligten und Akteuren für ihr Engagement, mit dem sie über die verschiedensten Aspekte der Vorhaben informiert und die komplexen Sachverhalte und Zusammenhänge erläutert haben, etwa bei den gut besuchten Dialog- und Informationsveranstaltungen am 15. Januar in Hohenhaslach in der Kirbachtalhalle und am 20. Januar in Kleinsachsenheim in der Mehrzweckhalle, sowie mit der an alle Haushalte verteilten und auf der städtischen Webseite abrufbaren Informationsbroschüre.

Die umfassenden Informationen und die Diskussionen zu den zu entscheidenden Fragen ermöglichten den Bürgerinnen und Bürgern eine Grundlage für ihre Entscheidung und damit die Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte. So wird Demokratie erlebbar und spürbar“, so Bürgermeister Holger Albrich.

Nicht nur der Aufwand für die Informationsangebote, sondern auch die ordnungsgemäße Durchführung der Bürgerentscheide forderte die Stadtverwaltung. Bürgermeister Albrich dankt den Kolleginnen und Kollegen in den beteiligten Teams sowie den zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihren Einsatz.
Der Bürgermeister weiter: „Wie wir uns zu Erneuerbaren Energien aufstellen, ist wichtig für unsere Zukunft und für unsere Stadt. Der Gemeinderat hat dazu mit seinen Beschlüssen zu den zur Abstimmung stehenden Vorhaben, die nun mit den Bürgerentscheiden angefochten wurden, eine deutliche Entscheidung getroffen.“
Die Bürgerinnen und Bürger, die an den Bürgerentscheid teilgenommen haben, haben mehrheitlich die Entscheidungen des Gemeinderates für die Planungen zur Freiflächenphotovoltaikanlage mit Batteriespeicher und Windkraftanlagen auf städtischen Grundstücken bestätigt. Damit können diese beiden Vorhaben weitergeplant werden.
Bürgermeister Albrich zum Ergebnis der Abstimmungen: „Es freut mich, dass es damit gelungen ist, die Menschen davon zu überzeugen, dass der Energiepark Alleenfeld mit der Freiflächenphotovoltaikanlage und Batteriespeicher und Windkraft gut für Sachsenheim ist. Somit können die Planungen dafür weitergehen.
Wir leisten mit der Erzeugung erneuerbarer und emissionsfreier Energie einen wirksamen Beitrag zur Energiewende und verringern unsere wirtschaftliche und politische Abhängigkeit von Kohle, Öl und Gas aus dem Ausland.
Wir handeln dafür vor Ort und stärken unsere regionale Wirtschaft mit einer zuverlässigen, kalkulierbaren und günstigen Energieversorgung.
Durch Photovoltaik und Windkraft aus dem Energiepark Alleenfeld können wir in Sachsenheim zwei Drittel unseres gesamten Energiebedarfs decken und so die Versorgung unserer Haushalte und Betriebe sichern – und unserem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 deutlich näherkommen.

Die Kombination aus Freiflächenphotovoltaikanlage, Batteriespeicher und Windkraft ermöglicht eine hocheffiziente Flächenausnutzung und eine stabile Energieerzeugung, auch bei wechselnden Wetterbedingungen.

Die Stadt profitiert ganz direkt finanziell vom Energiepark Alleenfeld wie folgt:

  • durch Pachterlöse für zwei Windräder von 100.000 Euro pro Jahr
  • durch eine Erlösbeteiligung aus § 6 EEG von ca. 200.000

Das sind schon einmal 400.000 Euro fix pro Jahr

  • durch 90 Prozent der Gewerbesteuer aus dem Energiepark Alleenfeld
  • Die Energie Sachsenheim, eine Tochter der Stadt, wird sich beteiligen.

Die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung ist gesichert.
Mit all dem stellen wir sicher, dass Erlöse aus dem Energiepark Alleenfeld in Sachsenheim bleiben.

Wir werden die Anforderungen des Natur- Landschafts- und Artenschutzes erfüllen. Dazu sind wir bei der Stadt und mit Vento Ludens von Anfang an in intensivem Austausch mit dem Naturschutzbund. Der NABU und der BUND befürworten die Vorhaben im Energiepark Alleenfeld. 
Mit der Zustimmung bei den Bürgerentscheiden zu den beiden Vorhaben, der Photovoltaikanlage mit dem Batteriespeicher und den städtischen Windrädern ist noch nicht über ihre Umsetzung entschieden. Erst werden alle relevanten Belange in umfassenden Genehmigungsverfahren geprüft.
Jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger nach vielen Informationen und Diskussionen über die Vorhaben im Energiepark Alleenfeld entschieden. Diese Entscheidungen sind nun zu akzeptieren. Die Planungen können damit weitergehen.

Beide Seiten sollten weiterhin fair miteinander umgehen. Die Stadt und der Vorhabenträger werden die Einwände der Gegner der Vorhaben nach wie vor ernst nehmen. Sie sind eingeladen, sich in die Entwicklung dieser Vorhaben weiterhin kritisch einzubringen.

Abstimmung Bürgerentscheide am Sonntag, 1. Februar 2026

Am Sonntag, 1. Februar 2026, können die Bürgerinnen und Bürger von Sachsenheim bis 18:00 Uhr über den Bau eines Solarparks mit Batteriespeicher sowie über zwei von vier Windenergieanlagen im geplanten „Energiepark Alleenfeld“ abstimmen. Die Bürgerentscheide finden nach den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalrechts statt. 

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt 
  • seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt)-Wohnsitz in Sachsenheim hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. 

Alle Wahlberechtigten, die in Sachsenheim leben, erhalten bis Sonntag, 11.01.2026, eine Wahlbenachrichtigung per Post.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Dann wenden Sie sich an den Bürgerservice, Äußerer Schloßhof 3
Telefon: +49 7147 28118
E-Mail: buergerservice(at)sachsenheim.de

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie:

  • Persönlich wählen:
    Sie wählen am Wahltag, Sonntag, 01.02.206 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr im angegebenen Wahllokal
  • Briefwahl beantragen:
    Diese können Sie online oder im Bürgerservice (siehe Informationen zur Briefwahl) mit Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. 

Sie haben die Möglichkeit über Briefwahl zu wählen. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein.

Wahlscheine können beantragt werden:

Schriftlich per E-Mail an buergerservice(at)sachsenheim.de
Formlos mit Angabe des Geburtsdatums und der Anschrift

Persönlich
Ihren Antrag nehmen die Mitarbeitenden im Bürgerservice (Äußerer Schloßhof 3) bis Freitag, 30. Januar um 18:00 Uhr gerne persönlich entgegen. Dort haben Sie die Möglichkeit gleich zu wählen. An diesem Freitag sind wir zusätzlich nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr für Sie da.
Telefonische Wahlscheinanträge sind gesetzlich ausgeschlossen.

Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab Dienstag, 27. Januar, um 12:00 Uhr nicht mehr möglich.
Bitte nutzen Sie ab diesem Zeitpunkt die persönlichen oder schriftliche Kontaktmöglichkeiten des Bürgerservice.

Weitere Hinweise zur Briefwahl

  • Sie allein tragen die Verantwortung, dass der Wahlbrief rechtzeitig, d.h. spätestens am Wahlsonntag den Briefwahlausschüssen bei der Stadtverwaltung Sachsenheim, Äußerer Schloßhof 3, vorliegt.
  • Sie können Ihren Wahlbrief unentgeltlich mit der Deutschen Post AG zurückschicken oder ihn in einen Briefkasten der Stadtverwaltung Sachsenheim einwerfen. Der Briefkasten im Äußeren Schloßhof 3 wird noch am Wahltag bis 18:00 Uhr geleert. Ansonsten beachten Sie bitte die Hinweise zur Leerung.
  • Verlorene Wahlscheine können grundsätzlich nicht ersetzt werden.
    Versichert jedoch ein(e) Wahlberechtigter(e), dass er/sie einen beantragten Wahlschein nicht erhalten hat, kann ihm/ihr noch am Samstag, 31.01.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Die Telefonnummer wird vor dem Wahltag veröffentlicht.
  • In Fällen nachgewiesener plötzlicher Krankheit können Wahlscheine auch am Wahlsonntag zwischen 8:00 und 15:00 Uhr im Bürgerservice (Rathaus, Äußerer Schloßhof 3) ausgestellt werden.
  • Telefonische Anträge sind gesetzlich ausgeschlossen.
  • Wer Briefwahl für einen anderen beantragt, muss die Berechtigung hierfür durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.
  • Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

  • Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
  • Sie können in dem Wahllokal wählen, in dessen Wahlverzeichnis Sie eingetragen sind.
  • Dieses Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt.
  • Bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mit.
  • Im Wahllokal erhalten Sie den amtlichen Stimmzettel.
  • Die meisten unserer Wahllokale sind barrierefrei i.S.v. rollstuhlgerecht. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können mit Hilfe von Stimmzettelschablonen wählen.
  • Wenn Sie am Wahltag krank sind, können Sie jemanden bevollmächtigen, für Sie zwischen 8.00 und 15.00 Uhr im Verwaltungsgebäude, Äußerer Schloßhof 3, Briefwahlunterlagen abzuholen. Wir benötigen dazu Ihren Antrag und eine schriftliche Vollmacht, an wen wir die Unterlagen aushändigen dürfen.
  • Wahlbriefe können Sie bis Sonntag, 01.02.2026, 18.00 Uhr in den Briefkasten der Stadt Sachsenheim, Äußerer Schloßhof 3, einwerfen.

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des anderen geheim zu halten.

Barrierefreie Wahlräume

Für jeden Wahlbezirk wird ein zentral gelegener Wahlraum eingerichtet. Dabei wird nach Möglichkeit auf Barrierefreiheit geachtet. Bei der Barrierefreiheit geht es primär um die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Rollatorbenutzer. Auf der Wahlbenachrichtigung wird hier der Begriff „rollstuhlgerecht“ verwendet.

Sachsenheim ist in verschiedene Wahlbezirke aufgeteilt. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Die meisten Wahllokale sind für gehbehinderte Wählerinnen und Wähler zugänglich.

Lediglich die Wahllokale in den Wahlbezirken

  • 05041 Verwaltungsstelle Spielberg
  • 06050 Verwaltungsstelle Häfnerhaslach

haben keinen Zugang für Gehbehinderte. Ist Ihr Wahllokal dabei, können Sie einen Wahlschein beantragen und damit per Briefwahl wählen.

Ihr Kontakt

Wahlorganisation: Frau Unterweger | Wahlberechtigung und Briefwahl: Frau Fiechtner/Frau Dierolf