Wasserzählerwechsel | Wasserablesung

Wasserzählerwechsel

Wechsel aller Wasserzähler mit abgelaufener Eichfrist

Nach dem Eichgesetz haben die Wasserzähler (Haupt-/Unterzähler) eine Eichfrist von 6 Jahren und müssen dann ausgewechselt werden. Alle betroffenen Zähler werden zwischen März und Oktober von unserem Co-Partner ausgetauscht. Der Austausch wird nach Straßen vorgenommen. Sie erhalten einen schriftlichen Terminvorschlag von der Stadt Sachsenheim. Sollten Sie bei dem vorgeschlagenen Termin nicht verfügbar sein, bitten wir rechtzeitig einen neuen Termin zu vereinbaren. Falls Sie beim vereinbarten Termin nicht anzutreffen sind, stellen wir Ihnen die dafür entstandenen Kosten (Fehlfahrt und erneute Terminvereinbarung) in Rechnung. 

Im Zeitraum von November bis Februar finden wegen Ablesung der Wasserzähler keine Wasserzählerwechsel statt.

Ihr Kontakt 

Wasserzählerstand melden

Ende des Jahres findet die Kundenselbstablesung der Wasserzähler statt

Sie können den Wasserzählerstand 

Online melden!

Aus Gründen der Klimaneutralität werden jedes Jahr ab  November alle Eigentümer/ Hausverwaltungen mit hinterlegter E-Mail Adresse per E-Mail angeschrieben. Über den Link in dieser E-Mail melden Sie Ihren Wasserzählerstand bis Ende Dezember.

Per Post zusenden!

Alle Eigentümer/Hausverwaltungen ohne hinterlegter E-Mail Adresse erhalten jedes Jahr in der zweiten Dezemberwoche  ein Anschreiben mit einer Ablesekarte.  Bitte den Wasserzählerstand in die Ablesekarte eintragen und  diese per Post zurücksenden.

Ihr Kontakt 

Einfach und schnell unter E-Mail finanzen(at)sachsenheim.de