Di Iorio, Katrin
Assistenz
Team Infrastruktur und Umwelt
Nach dem Eichgesetz haben die Wasserzähler (Haupt-/Unterzähler) eine Eichfrist von 6 Jahren und müssen dann ausgewechselt werden. Alle betroffenen Zähler werden zwischen März und Oktober von unserem Co-Partner ausgetauscht. Der Austausch wird nach Straßen vorgenommen. Sie erhalten einen schriftlichen Terminvorschlag von der Stadt Sachsenheim. Sollten Sie bei dem vorgeschlagenen Termin nicht verfügbar sein, bitten wir rechtzeitig einen neuen Termin zu vereinbaren. Falls Sie beim vereinbarten Termin nicht anzutreffen sind, stellen wir Ihnen die dafür entstandenen Kosten (Fehlfahrt und erneute Terminvereinbarung) in Rechnung.
Im Zeitraum von November bis Februar finden wegen Ablesung der Wasserzähler keine Wasserzählerwechsel statt.
Assistenz
Team Infrastruktur und Umwelt
Technischer Leiter Wasserwerk
Team Infrastruktur und Umwelt, Stadtwerke Sachsenheim +1 Weitere
Aus Gründen der Klimaneutralität werden jedes Jahr ab November alle Eigentümer/ Hausverwaltungen mit hinterlegter E-Mail Adresse per E-Mail angeschrieben. Über den Link in dieser E-Mail melden Sie Ihren Wasserzählerstand bis Ende Dezember.
Alle Eigentümer/Hausverwaltungen ohne hinterlegter E-Mail Adresse erhalten jedes Jahr in der zweiten Dezemberwoche ein Anschreiben mit einer Ablesekarte. Bitte den Wasserzählerstand in die Ablesekarte eintragen und diese per Post zurücksenden.
Wasser- und Abwasserveranlagung | Versicherungen
Team Finanzen
Wasser- und Abwasserveranlagung
Team Finanzen