1940 wurde der Ortspfarrer von Konfirmandeneltern denunziert – ihm wurden angeblich „defätistische" Äußerungen im Unterricht vorgeworfen. Zunächst verhörte ihn ein Kommissar der Gestapo vor Ort, dann wurde er zur Vernehmung bei der Gestapo-Stelle Stuttgart vorgeladen – ein Verfahren, das im schlimmsten Fall im Konzentrationslager enden konnte. Nur durch die persönliche Vermittlung eines höheren SS-Offiziers wurde die Anordnung zurückgenommen.
Der Fall zeigt, wie dünn die Linie zwischen kirchlichem Alltag und staatlicher Verfolgung im „Dritten Reich" war – und wie sehr am Ende Zufall und persönliche Beziehungen über das Schicksal eines Pfarrers entscheiden konnten.