Für einen guten Zweck "Bürgerstiftung Sachsenheim"

Im Jahr 2024 erfolgt die 15. Ausschüttung der Bürgerstiftung!

Mit Hilfe der Bevölkerung wurden im Jahr 2023 eine Vielzahl von förderfähigen, das heißt gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken eingereicht. So konnten bei der 14. Ausschüttung der Bürgerstiftung 3.381,75 Euro  auf mehrere Personen und Projekte verteilt und ausbezahlt werden.

Warum eine Bürgerstiftung?

Im Jahr 2008 wurde die „Bürgerstiftung für gemeinnützige Zwecke Sachenheim“ gegründet. Jedes Jahr wird ein Geldbetrag aus der Sachsenheimer Bürgerstiftung an gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet. Die Stadtverwaltung sucht mit Hilfe der Bevölkerung förderfähige, das heißt gemeinnützige oder mildtätige Zwecke sowie Projekte, die von der Ausschüttung profitieren sollen.

 

Sachsenheim zeichnet sich seit jeher durch das starke Engagement und das Zusammengehörigkeitsgefühl seiner Bürgerinnen und Bürger aus. Die Gründung einer Bürgerstiftung lag da nahe.

 

Dank unserer Bürgerstiftung können wir in Sachsenheim gezielt, nachhaltig und unabhängig von der wirtschaftlichen Lage Projekte unterstützen. Jede Zustiftung erhöht den jährlichen Ausschüttungsbetrag und hilft Sachsenheimer Organisationen, Einrichtungen und Projekten. Stiftungen sind zeitlich nicht begrenzt und wirken somit langfristig.

 

Mit seiner Entscheidung die Bürgerstiftung für gemeinnützige Zwecke Sachsenheim mit 10.000 Euro Startkapital auszustatten, hat der Gemeinderat einen Grundstein gelegt. Gestalten Sie mit Ihrer Zustiftung langfristig die Zukunft Sachsenheims mit!

Ihre Vorschläge sind stets willkommen!

Mit den von der Bürgerstiftung ausgeschütteten Mitteln sollen auch künftig Sachsenheimer Projekte, Einrichtungen und Privatpersonen unbürokratisch und unabhängig von der wirtschaftlichen Lage unterstützt werden.

 

Es können sowohl Einzelpersonen mit einer Einmalförderung, als auch Einrichtungen bedacht werden. Der Betrag kann auf mehrere Personen oder Projekte verteilt werden.

 

Bitte reichen Sie bis zum 30. Juni 2023 Vorschläge ein, wer Geld aus der Bürgerstiftung erhalten soll. Formulieren Sie diese auf maximal einer DIN A4 Seite schriftlich. Gerne dürfen Sie auch eine E-Mail schicken. Begründen Sie, warum Ihr Projekt, bzw. die von Ihnen vorgeschlagenen Personen eine Förderung verdient hätte.

 

Ansprechpartner bei der Stadt Sachsenheim:

Herr Oestringer
Telefon 07147/28-107
E-Mail

Stiftungszwecke

Die Bürgerstiftung Sachsenheim fördert ausschließlich nachfolgend aufgeführte Stiftungszwecke:

 

  • Wissenschaft und Forschung
  • das öffentliche Gesundheitswesen
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • Naturschutz und Landschaftspflege sowie Umwelt- und Hochwasserschutz
  • das Wohlfahrtswesen, insbesondere die Zwecke der amtlich anerkannten Verbände 
  • der freien Wohlfahrtspflege
  • den Tierschutz
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • das bürgerschaftliche Engagement zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
  • kirchlicher Zwecke

 

Weiterer Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des §53 Abgabeordnung.

Wer entscheidet über die Vergabe der Stiftungssumme?

Darüber, wer eine Förderung erhält und wie das Geld aufgeteilt wird, entscheidet der Stiftungsrat im ersten Halbjahr des Jahres. Grundlage für die Entscheidung ist die Stiftungssatzung.

 

Die Stadt Sachsenheim informiert die Öffentlichkeit hier und über die Presse, wem das Geld nach der Entscheidung zu Gute kommen wird.

Spendenkonto

BIC: SOLADES1LBG 

IBAN: DE69604500500000018205 

Name der Bank: KSK Ludwigsburg 

Verwendungszweck: Spende Bürgerstiftung Sachsenheim

Kontakt

Stadt Sachsenheim
Referat des Bürgermeisters

Herr Oestringer
Telefon 07147/28-107

 

Kreissparkasse Ludwigsburg
Stiftungsberater
Telefon 07141/148-3040

Vermögen stiften bedeutet Zukunft gestalten: Ihre Heimat braucht Ihre Unterstützung!

Wenn auch Sie sich als Stifter für die "Bürgerstiftung für gemeinnützige Zwecke Sachsenheim" engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadt Sachsenheim oder an die Stiftungsexperten der Kreissparkasse Ludwigsburg, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereit halten.

Selbstverständlich nimmt die "Bürgerstiftung für gemeinnützige Zwecke Sachsenheim" auch gerne Spenden in jeder Höhe entgegen. Stiftungsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 500 Euro kann eine Zustiftung erfolgen. Bei Beträgen bis 500 Euro wird der Betrag als Spende behandelt und als Ertrag sofort an einen Verwendungszweck ausgeschüttet.

Kontakt

Arved Oestringer
Wasserschloss, Äußerer Schloßhof 5
1. OG, Zimmer 1.16

Telefon: 07147 28108

Fax: 07147 28200

E-Mail: a.oestringer@sachsenheim.de