Am 27. März 2011 findet die Landtagswahl statt. Die Stadtverwaltung weist auf das Widerspruchsrecht der Wahlberechtigten auf Weitergabe und Nutzung ihrer Daten hin:
Bekanntmachung für Wahlberechtigte zur Landtagswahl
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen
anlässlich der Landtagswahl in Baden-Württemberg
am 27. März 2011
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – bei der
Stadtverwaltung Sachsenheim
Einwohnermeldeamt
Äußerer Schlosshof 5
74343 Sachsenheim,
bis zum 09. August 2010 eingelegt werden.
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
gez. Horst Fiedler
Bürgermeister






