Werden auch Versickerungsanlagen gebührenmindernd berücksichtigt, die nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern im öffentlichen Bereich liegen.?

Nein, sobald in eine öffentliche Abwassereinrichtung eingeleitet wird, die von der Stadt unterhalten wird, ist die volle Niederschlagswassergebühr zu entrichten. Dies gilt auch, wenn der Bebauungsplan eine solche gemeinschaftliche Einrichtung vorgeschrieben hat.