Die Niederschlagswassergebühren werden üblicherweise nach einem für jedes Grundstück individuellen Flächenmaßstab von Grundstücksbesitzern, der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung verteilt. Die Eigentümergemeinschaft hat zu entscheiden aufgrund welches Maßstabs die Verteilung erfolgen soll.